Rechtsprechung
   KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20 - 121 AR 219/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43515
KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20 - 121 AR 219/20 (https://dejure.org/2020,43515)
KG, Entscheidung vom 24.11.2020 - 5 Ws 209/20 - 121 AR 219/20 (https://dejure.org/2020,43515)
KG, Entscheidung vom 24. November 2020 - 5 Ws 209/20 - 121 AR 219/20 (https://dejure.org/2020,43515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 246 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    An seiner anderslautenden Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 Ws 221/18 -, juris Rn. 6) hält der Senat nicht länger fest.(Rn.5).

    An seiner anderslautenden Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 Ws 221/18 -, juris Rn. 6) hält der Senat nicht länger fest.

    Der Verurteilte ist bereits vor dem Ende der Führungsaufsicht über die Möglichkeit einer Verlängerung in Kenntnis gesetzt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 16, m. w. Nachw.).

    Anders als für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bedarf es für die Entfristung der Führungsaufsicht keines rechtskräftigen Schuldnachweises oder glaubhaften richterlichen Geständnisses (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    Den Vollstreckungsgerichten ist es nicht verwehrt, im Rahmen der von ihnen zu treffenden Prognoseentscheidungen ein die Rechtsordnung möglicherweise verletzendes Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn und soweit der Anknüpfungspunkt das Verhalten als solches und nicht dessen strafrechtlicher Gehalt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17 -, juris Rn. 54, und vom 16. Juni 2005 - 2 BvR 841/05 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    Den Vollstreckungsgerichten ist es nicht verwehrt, im Rahmen der von ihnen zu treffenden Prognoseentscheidungen ein die Rechtsordnung möglicherweise verletzendes Verhalten des Betroffenen zu berücksichtigen, wenn und soweit der Anknüpfungspunkt das Verhalten als solches und nicht dessen strafrechtlicher Gehalt ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17 -, juris Rn. 54, und vom 16. Juni 2005 - 2 BvR 841/05 -, juris Rn. 5).
  • OLG Rostock, 02.05.2013 - Ws 119/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Verlängerung einer befristeten Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    Entsprechendes gilt über § 463 Abs. 2 StPO für die nachträgliche unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht (vgl. OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2013 - Ws 119/13 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 2 Ws 19/20 - Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68d Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 3 Ws 252/99

    Prüfungsumfang bei Ablehnung nachträglicher Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    Von dieser Einschränkung ausgenommen ist gemäß § 453 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. StPO allerdings explizit der Sonderfall einer Verlängerung der Bewährungszeit (vgl. eingehend OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Januar 2019 ? 2 Ws 855/18 -, juris Rn. 13, 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Ws 252/99 -, juris Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2019 - 2 Ws 855/18

    Unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 24.11.2020 - 5 Ws 209/20
    Von dieser Einschränkung ausgenommen ist gemäß § 453 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. StPO allerdings explizit der Sonderfall einer Verlängerung der Bewährungszeit (vgl. eingehend OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Januar 2019 ? 2 Ws 855/18 -, juris Rn. 13, 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 3 Ws 252/99 -, juris Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 2 Ws 76/23

    Unbefristete Verlängerung einer Führungsaufsicht über gesetzliche Höchstdauer

    Dies ist nach ganz herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur grundsätzlich auch nach Ablauf der gesetzlichen Dauer der Führungsaufsicht möglich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2009, Az.: 2 Ws 20/09; KG, Beschluss vom 24. November 2020, Az.: 5 Ws 209/20, beide zitiert nach juris; OLG Rostock, BeckRS 2013, 8346; OLG Frankfurt BeckRS 2014, 117712; v. Hentschel-Heinegg, BeckOK StGB, § 68c Rn. 23; vgl. Fischer, StGB, 70. Aufl., § 68 d Rn. 6).

    Eine Beschränkung auf die Gesetzmäßigkeitsprüfung nach § 463 Abs. 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. StPO gilt nach § 453 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. StPO ausdrücklich nicht für die Verlängerung einer Bewährungszeit und damit durch den Verweis über § 463 Abs. 2 StPO auch nicht für die nachträgliche unbefristete Verlängerung der Führungsaufsicht (KG, Beschluss vom 24.11.2020 - 5 Ws 209/20 - m. w. N., bei juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht